Sehr geehrte Damen und Herren,
am 6. Mai 2026 hat die Heilig-Geist-Hospital Bingen gGmbH einen Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht Bingen gestellt. Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben und Rechtsanwalt Jens Lieser zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Dieses Verfahren ermöglicht es uns, eine wirtschaftlich tragfähige Fortführungslösung zu erarbeiten, während der Klinikbetrieb im Sinne der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vollumfänglich weiterläuft.
Das Heilig-Geist-Hospital Bingen steht wie viele Häuser der Grund- und Regelversorgung vor massiven strukturellen Herausforderungen. Rückläufige Fallzahlen seit der Pandemie, Leistungsverlagerung ohne auskömmliche Refinanzierung, überproportional steigende Kosten haben zu einer Situation geführt, die eine Weiterführung im bisherigen Zustand nicht mehr refinanzierbar macht, sowie zuvor nicht absehbare gesetzliche Änderungen, wie beispielsweise die Pflegereform.
Wir bauen auf den Erfolgen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der bewährten medizinischen Struktur auf. Der Fokus liegt nun auf der Schaffung einer Investorenlösung, die eine komplette Übernahme und eine zukunftsfähige Trägerstruktur für das Haus ermöglicht. In den kommenden Monaten werden wir einen strukturierten Prozess zur Sicherung der Zukunft des Krankenhauses vorantreiben.
Klar ist:
Unser Klinikbetrieb läuft auch während des Verfahrens vollumfänglich weiter.
Die medizinische Versorgung für Sie und Ihre Angehörigen bleibt sicher.
Eingriffe und Untersuchungen finden weiterhin statt, und alle Fachabteilungen stehen wie gewohnt zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen in unser Haus und Ihre Unterstützung in dieser Phase der Neuausrichtung.
Weiter Informationen finden Sie hier.
Ihr Heilig-Geist-Hospital Bingen