Erweiterte Maskenpficht seit 25.01.2021

Betreten des Krankenhauses nur mit medizinischen Masken möglich.

Seit dem 25. Januar 2021 gilt laut der Fünfzehnten Corona Bekämpfungsverordnung RLP (15. CoBeLVO) eine erweiterte Maskenpflicht. Daher ist es zwingend notwendig, dass alle, die das Krankenhaus betreten (gemäß den aktuellen Regelungen) eine medizinische Maske tragen. Unter medizinischen Masken sind sogenannte OP-Masken oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu verstehen.

Marienhaus Heilig-Geist-Hospital Bingen
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