Qualitätsbericht

Alle zugelassenen Krankenhäuser sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle zwei Jahre, für das jeweils zurückliegende Jahr, einen  strukurierten Qualitätsbericht
zu verfassen. Dieser Qualitätsbericht muss in einer bestimmten Form erstellt werden und vorgegebene Inhalte behandeln. Neben den erbrachten Leistungen werden z.B. weitere Behandlungsmöglichkeiten, die apparative Ausstattung, nicht-medizinischer Service und die Qualifikation des Personals dargestellt.  

Hier finden Sie den aktuellen Qualitätsbericht für das Jahr 2010, sowie die Qualitätsberichte für die Jahre 20042006 und  2008.

 

Um Interessierte beim Lesen des Qualitätsberichts zu unterstützen, wird zur Erläuterung des Qualitätsberichtes eine offizielle Lesehilfe erstellt. Diese Lesehilfe  können Sie hier downloaden.