Ärztliche Leistungen
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Wahlarztbehandlung Dabei ist die Wahl nicht auf einzelne Ärzte des Krankenhauses zu beschränken, sondern sie gilt dann für alle Ärzte des Krankenhauses und auch für Untersuchungen in ärztlich geleiteten Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses. Den Vertrag zur Vereinbarung der ärztlichen Wahlleistung erhalten Sie in der Patientenaufnahme.
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Wahlärzte der jeweiligen Abteilungen sind:
Auch mit den Belegärzten der übrigen Abteilungen können Sie gesonderte Vereinbarungen zur ärztlichen Wahlleistung treffen. Bitte sprechen Sie Ihren behandelnden Arzt an. |
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