Wahlleistungen
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Neben den Regelleistungen bieten wir gegen gesonderte Berechnung folgende Wahlleistungen an:
Die Wahlleistungen sind im Voraus zwischen Ihnen und dem Krankenhaus schriftlich zu vereinbaren.
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Sie können auch während des Krankenhausaufenthaltes gemäß unseren allgemeinen Vertragsbedingungen geändert oder vereinbart werden. Kostenübernahme |
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