Wahlleistungen

Neben den Regelleistungen bieten wir gegen gesonderte Berechnung folgende Wahlleistungen an:

Die Wahlleistungen sind im Voraus zwischen Ihnen und dem Krankenhaus schriftlich zu vereinbaren.

 

 

Sie können auch während des Krankenhausaufenthaltes gemäß unseren allgemeinen Vertragsbedingungen geändert oder vereinbart werden.

Kostenübernahme
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für die Wahlleistungen von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden. Sollten wir von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung keine Kostenübernahmeerklärung erhalten, sind die Kosten für die Wahlleistungen von Ihnen persönlich zu tragen.