Besuchsregelungen
- Je Patientin/Patient – pro Tag – gleichzeitig immer nur 1 Person mit ggf. 1 Kind unter 16 Jahren.
Besuchsdauer unbegrenzt im Zeitraum zwischen 11:00 und 20:30 Uhr (letzter Einlass 20:00 Uhr).
Um die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten nicht zu stören, ist ein Einlass vor dieser Zeit nicht möglich. Wir bitten um Verständnis.
Ein Besuchs- und Zutrittsverbot gilt für Personen, welche an einer übertragbaren infektiösen Erkrankung (wie z.B. Atemwegserkrankungen oder Magendarminfekten) leidet, darf, die Klinik nicht betreten.
Wir wünschen Ihnen alles erdenklich Gute und bedanken uns herzlich für Ihr Verständnis!
Bleiben Sie gesund!
Krankenbesuche
Aus der Hausordnung – § 4 Krankenbesuche
Besuche der Patienten sind während der Besuchszeiten möglich, sofern Mitpatienten nicht gestört werden und die Erkrankung des Patienten es zulässt. Außerhalb der vorgegebenen Besuchszeiten können nach Absprache mit dem medizinischen Personal unter Rücksichtnahme auf die Ruhezeiten Ausnahmen zugelassen werden. Ebenso sind Einschränkungen möglich, wenn der Gesundheitszustand des Patienten oder der Mitpatienten dies erfordert.
Desinfizieren Sie bitte vor Betreten und nach Verlassen des Patientenzimmers sorgfältig Ihre Hände. Besonders gekennzeichnete Zimmer dürfen nur nach Anmeldung bei der zuständigen Pflegekraft oder Rücksprache mit dem zuständigen Arzt betreten werden.
In einigen Fällen kann es aus hygienischen Gründen notwendig sein, dass Besucher beim Betreten des Patientenzimmers besondere Schutzkleidung tragen müssen. Sollte dies der Fall sein, wird der Umgang damit vom Pflegepersonal erklärt.
Personen, die an übertragbaren Krankheiten leiden oder in deren Hausgemeinschaft solche Krankheiten herrschen, dürfen das Krankenhaus nicht betreten.
Verwahrlosten Personen, Betrunkenen und Personen, die unter Einfluss anderer Drogen stehen, kann der Zutritt verwehrt werden.
Durch das Verhalten der Besucher oder Dritter dürfen Patienten, Personal und andere Personen im gesamten Krankenhausgelände weder belästigt, behindert noch gefährdet werden.
- Das Mitbringen von Topfpflanzen ist nicht gestattet.