Sozialdienst und Pflegeüberleitung
Unser Angebot: Beratung, Unterstützung und Hilfe - vor, während und nach der Entlassung
Ein Krankenhausaufenthalt kann ein tiefgreifender Einschnitt in Ihr bisheriges Leben bedeuten. Wenn Sie nach der Entlassung weitere Unterstützung benötigen, bietet Ihnen der Sozialdienst des Krankenhauses konkrete Hilfestellungen sowie ein offenes Ohr für Ihre Fragen und Ängste.
Alle Gespräche unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.
Wir unterstützen Sie gerne und finden gemeinsam mit Ihnen angemessene Hilfen für Ihre persönliche Situation - gerne auch unter Einbeziehung Ihrer Angehörigen.
Leistungsspektrum
- Ermittlung des individuellen Unterstützungsbedarfs in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten, Pflegekräften und Therapeuten
- Beratung und Vermittlung von Hilfsangeboten für die Zeit nach der Entlassung, z.B.
- häusliche Weiterversorgung durch mobile Dienste
- Tagespflege sowie Kurz- und Langzeitpflege
- betreutes Wohnen
- Selbsthilfegruppen und spezialisierte Beratungsstellen
- Kurse für pflegende Angehörige
- Unterstützung bei der Beantragung von Pflegegraden und Hilfsmitteln
- Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen nach ärztlicher Vorgabe
- Information und Beratung zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und gesetzliche Betreuung
- Begleitung bei der Bewältigung von Problemen und Konflikten im Zusammenhang mit Krankheit und Pflegebedürftigkeit
- Informationen bei sozialrechtlichen Fragen: zum Grad der Behinderung, Antragstellung nach dem Schwerbehindertengesetz, Fragen der Zuzahlungsregelungen
Patienten- und Entlassmanagement
Krankheit betrifft nicht nur Körper, Seele und Geist - oft hat sie für den Patienten auch soziale Auswirkungen. Krankheit kann den Alltag grundlegend verändern. Fragen und Unsicherheiten kommen auf.
Damit Sie nach der Entlassung alle notwendigen medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Hilfen sowie ggf. nötige Hilfsmittel erhalten, bieten wir ein Entlassmanagement und Unterstützung an. Für gesetzlich versicherte Patienten erfolgt dies entsprechend den Vorgaben des § 39 Abs. 1 Satz 4 Sozialgesetzbuch V. So unterbreiten wir Ihnen erste Lösungsvorschläge, vermitteln Adressen und stellen einen Erstkontakt zu Ansprechpartnern der verschiedensten Organisationen und Einrichtungen her.
Um die Maßnahmen zügig in die Wege leiten zu können, bitten wir Sie bzw. Ihre Angehörigen, sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. Unsere Mitarbeiter der Pflegeüberleitung und des Sozialdienstes sind gerne für Sie da.