Zutritts- und Besucherregelung ab dem 01.03.2023

Liebe Patientinnen und Patienten, liebe An- und Zugehörige, sehr geehrte Damen und Herren,

es ergeben sich weitere Lockerungen im Rahmen der COVID-19 Pandemie auch für unsere Patientinnen und Patienten und deren An- und Zugehörige.

 


Ab dem 01.03.2023 gilt:

Je Patient: in – pro Tag – 1 Person oder mehrere Einzelpersonen – Besuchsdauer unbegrenzt im Zeitraum zwischen 11:00 und 20:30 Uhr (letzter Einlass 20:00 Uhr). Ausnahme für Besucher: innen von Patient: innen der Intensivstation: Besuchszeit hier erst ab 14:00 Uhr

Ein Einlass vor dieser Zeit ist leider NICHT möglich um die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten nicht zu stören.

Für Besucher:innen gilt:

- durchgängiges Tragen, auch in den Patientenzimmern, einer FFP-2 Maske. Bitte bringen Sie möglichst Ihre eigene FFP-2 Maske mit. 

- striktes Einhalten unserer Hygiene- und Schutzmaßnahmen 

-> Eine generelle Testpflicht für Besucher:innen entfällt.

Ein Besuchs- und Zutrittsverbot gilt weiterhin für Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind und/oder erkennbare Atemwegsinfektionen aufweisen, sowie für jene Menschen, die die Schutzmaßnahmen nicht einhalten bzw. deren Einhaltung nicht gewährleisten können.

Rechtsgrundlagen: Vierunddreißigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (34. CoBeLVO) vom 30. September 2022 (konsolidierte Fassung, Stand: 30. November 2022), gültig bis 07.04.2023 und Infektionsschutzgesetz IfG

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Umsichtigkeit!

Bleiben Sie gesund!

 

Marienhaus Heilig-Geist-Hospital Bingen
Kapuzinerstraße 15-17
55411 Bingen am Rhein
Telefon:06721 907-0
Telefax:06721 907-133
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